Das Bujinkan soll nur für jene offen sein, die mit den Richtlinien des Bujinkan Dojo einverstanden sind und sie aufrechterhalten.
Jene, die dies nicht tun, soll es nicht erlaubt sein teilzunehmen.
Spezifisch:
1. Nur jene, die diese Richtlinien gelesen haben und damit einverstanden sind, ist es erlaubt, teilzunehmen.
2. Nur jene, denen es möglich ist, wahre Geduld, Selbstkontrolle und Hingabe auszuüben, ist es erlaubt, teilzunehmen.
3. Ein Untersuchungszeugnis (Attest) von einem Arzt soll vorgelegt werden.
Vorallem Personen, die geistig krank, drogenabhängig oder psychisch instabil sind, sollen vom Training ausgeschlossen werden.
Die Notwendigkeit eines solchen Attests betrifft Personen, die eine Gefahr für andere darstellen können; z.B. jene mit ansteckenden Krankheiten, Personen mit klinisch ungewöhnlichen Persönlichkeiten oder Physiologie, und denen es an Selbstkontrolle mangelt.
4. Personen mit kriminellem Führungszeugnis sollen abgewiesen werden.
Störenfriede, jene die kriminelle Taten begehen und die in Japan lebend die örtlichen Gesetze brechen, sollen abgewiesen werden.
5. Jene, die die Richtlinien des Bujinkan nicht achten, und als Praktizierende oder Mitglieder der Gesellschaft unehrenhafte oder schmachvolle Taten begehen, sollen ausgewiesen werden.
Bis jetzt war das Bujinkan einer großen Anzahl von Leuten die nach Japan kamen, zugänglich.
Leider gab es unter Ihnen Personen, die gewalttätige Handlungen unter Einfluß von Alkohol begangen haben; geistig Kranke und Störenfriede, die nur an sich selbst dachten und nicht gesehen haben, daß Ihre Handlungen andere wiederum schädigen.
Diese Personen haben durch Ihre Handlungen das traditionelle rechtschaffende Herz des Bujinkan weggeworfen.
Von diesem Tag an sollen solche Personen ausgewiesen werden.
6. Unfälle die während des Trainings geschehen (im und außerhalb des Dojos), sollen nicht dem Bujinkan angelastet werden.
Das ist ein äußerst wichtiger Punkt. Jene, die nicht bereit sind die persönliche Verantwortung für Unfälle, die während des Bujinkan Trainings geschehen, zu übernehmen, sollen nicht aufgenommen werden.
Um nochmals für Klarheit zu sorgen: Das Bujinkan wird, egal an welchem Ort, keine Verantwortung für Unfälle, die im Laufe des Trainings geschehen, übernehmen.
7. Alle, die dem Bujinkan beitreten, müssen eine jährliche Mitgliedskarte haben.
Diese Karte bewahrt nicht nur die Ehre der Bujinkan Mitglieder, sie weist dich auch als Teil einer großen Gesamtheit dessen Mitglieder mit dem Herzen eines Kriegers zusammenkommen, um sich selbst durch Training und Freundschaft zu verbessern.
Sie verkörpert den Ruhm der Kriegertugenden und bekundet zugleich Loyalität und Geschwisterliebe.
8. Die Tradition des Bujinkan erkennt die Natur und die Vielseitigkeit des menschlichen Lebens an und ist sich dessen bewußt, was natürlich zwischen diesen zwei Teilen fließt, „Das geheime Prinzip des Taijutsu ist es, die Grundsteine des Friedens zu kennen“. Der Weg des unbeweglichen Herzens (Fudoshin) soll erlernt werden.
Der Kodex des Dojo lautet:
1. Zu wissen, daß Geduld als erstes kommt.
2. Zu wissen, daß der Pfad des Menschen aus der Gerechtigkeit entsteht.
3. Sich von Habsucht, Trägheit und Starrsinn loszusagen.
4. Trauer und Kummer als natürlich anzusehen und das unbewegliche Herz anzustreben.
5. Vom Pfad der Loyalität und Geschwisterliebe nicht abzukommen und eindringlich das Herz des Budo zu ergründen.
Das Befolgen des Kodex ist Teil der Dojo Richtlinien.
Meji 23 (1890) Frühling, Toda Shinryuken Masamitsu
Showa 33 ( 1958) März, Takamatsu Toshitsugo Uou
Hatsumi Masaaki Byakuryu